Beschreibung
Zur Dokumentation der erhaltenen Erstbelehrung, Schulungen, Bescheinigungen nach IfSG und Hygiene-Schulungen zu HACCP-Grundsätzen u.a.
Zum Inhalt:
Alle Beschäftigten, die Lebensmittel herstellen, verpacken, transportieren und/oder bearbeiten, die Produktionsräume oder Lagerräume betreten, wie z.B. auch Techniker, Service oder Praktikanten, müssen im Besitz einer § 42/43 IfSG Bescheinigung sein (Infektionsschutzgesetz).
In dem persönlichen Nachweisheft können die Erstbelehrung nach IfSG, die Folgebelehrungen (2-jährlich), vom Arbeitgeber oder beauftragten Personen bescheinigt werden. Nachweise über Zusatzschulungen wie z.B. LMIV /Allergene, sowie §4 LMHV (Lebensmittelhygieneverordnung), Hygieneschulungen der HACCP Grundsätze können hier ebenfalls eingetragen werden.
Führt man dieses Heftchen mit sich, oder ist es im Betrieb hinterlegt, so hat man mit Datum und Unterschrift/Stempel der Dozenten alles im Überblick und kann dies jederzeit Behörden und Kontrolleuren auf Verlangen vorweisen.
Wichtige Gesundheitsinformationen für den Umgang mit Lebensmitteln finden sich ebenfalls in dem kleinen Nachweis-Büchlein
Autor ist Thomas Zydeck, Sachverständiger für Betriebshygiene & Anlagenhygiene, Fachreferent bei der IHK Koblenz, Dehoga Rheinland-Pfalz und Handwerkskammer Koblenz.
Er ist Gründer und Mitinhaber der Fa. maxINtime GmbH.